Düsseldorfer Tabelle 2011
Die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 hat gegenüber der Fassung 2010 nicht viele Veränderungen gebracht. Lediglich der Selbstbehalt für Erwerbstätige wurde etwas erhöht, dadurch kann sich der Unterhalt bei geringem Einkommen des Unterhaltspflichtigen etwas reduzieren. Außerdem wurden die Unterhaltssätze für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, leicht angehoben.
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Einkommen (€) |
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Prozent- |
Bedarfskon- |
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0 - 5 |
6 - 11 |
12 - 17 |
ab 18 |
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1. |
bis 1.500 |
317 € |
364 € |
426 € |
488 € |
100 % |
770/950 € |
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2. |
1.500 -1.900 |
333 € |
383 € |
448 € |
513 € |
105 % |
1.050 € |
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3. |
1.901 - 2.300 |
349 € |
401 € |
469 € |
537 € |
110 % |
1.150 € |
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4. |
2.301 - 2.700 |
365 € |
419 € |
490 € |
562 € |
115% |
1.250 € |
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5. |
2.701 - 3.100 |
381 € |
437 € |
512 € |
586 € |
120 % |
1.350 € |
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6. |
3.101 - 3.500 |
406 € |
466 € |
546 € |
625 € |
128 % |
1.450 € |
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7. |
3.501 - 3.900 |
432 € |
496 € |
580 € |
664 € |
136 % |
1.550 € |
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8. |
3.901 - 4.300 |
457 € |
525 € |
614 |
703 € |
144 % |
1.650 € |
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9. |
4.301 - 4.700 |
482 € |
554 € |
648 € |
742 € |
152 % |
1.750 € |
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10. |
4.700 - 5.100 |
508 € |
583 € |
682 € |
781 € |
160 % |
1.850 € |
Bei einem Einkommen über 5.100,00 € richtet sich der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles.
Bei der Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder ist von den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle noch das hälftige Kindergeld abzuziehen. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2009 für das erste und zweite Kind 184,00 €, für das dritte Kind 190,00 € und für jedes weitere Kind 215,00 €.
So ermitteln Sie den Unterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle:
-
Ermitteln Sie zunächst das unterhaltsrechtlich relevante
Nettoeinkommen. Hierbei ist das durchschnittliche monatliche
Nettoeinkommen zu berücksichtigen, wobei Sonderzahlungen wie z. B. das
Weihnachtsgeld, anteilig einzubeziehen sind. Von diesem Einkommen
sind berufsbedingte Aufwendungen und anzuerkennende Belastungen
abzuziehen.
- Suchen Sie dann in der linken Spalte die zutreffende Einkommensgruppe heraus.
- Die Düsseldorfer Tabelle geht von einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen aus. Bei einer unterhaltspflicht gegenüber mehr oder weniger Personen muss eine entsprechende Korrektur erfolgen:
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen gehen Sie eine Stufe höher (so dass Sie zu einer niedrigeren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber vier Personen gehen Sie zwei Stufen höher (so dass Sie zu einer niedrigeren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber fünf Personen gehen Sie drei Stufen höher (so dass Sie zu einer niedrigeren Einkommensgruppe gelangen).
- Suchen Sie sodann die Spalte heraus, die dem Alter des Kindes entspricht.
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Ziehen Sie von dem so ermittelten Betrag das hälftige Kindergeld
(92,00 € für das erste und zweite Kind, 95,00 € für das dritte Kind und 107,50 € für jedes weitere Kind) ab.
- Bei volljährigen
Kindern, die sich noch in einer Ausbildung befinden, ist der zu
zahlende Unterhalt nicht ohne weiteres der Düsseldorfer Tabelle zu
entnehmen. Volljähreigen Kinder gegenüber sind beide Elternteile
unterhaltspflichtig, daher richtet sich der Unterhalt nach den
Einkünften beider Elternteile und ist unterschiedlich, je nachdem ob das
Kind noch zuhause lebt oder eine eigene Wohnung hat. Außerdem können
sich eigene Einkünfte des Kindes auswirken.
- Bitte beachten Sie, dass sich der Unterhalt auch mit der Düsseldorfer Tabelle nicht mit mathematischer Genauigkeit berechnen lässt. Vielmehr hat das Gericht bei der Festsetzung des Unterhaltes immer einen gewissen Ermessensspielraum.