Kompetente Beratung und Vertretung zum überschaubaren Preis

Familienrechtliche Auseinandersetzungen führen häufig auch zu finanziellen Schwierigkeiten. Viele meiner Mandanten müssen daher auch bei den Rechtsanwaltskosten auf das Geld achten. Es ist mir daher wichtig, Ihnen bereits in dem ersten Beratungsgespräch Möglichkeiten aufzuzeigen, die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung in Grenzen zu halten, beispielsweise im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens.
Gerne informiere ich Sie in einem ersten Beratungsgespräch nicht nur über die rechtlichen Aspekte Ihrer Lebenssituation, sondern auch über die zu erwartenden Rechtsanwalts-, Gerichts- und Notarkosten.
Erstberatung
Für ein erstes Beratungsgespräch in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit berechne ich 100,00 €, bei einer Kurzberatung (bis zu 20 Minuten) nur 50,00 €.
Dieser Preis liegt deutlich unter dem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Betrag in Höhe von regelmäßig 226,10 €.
Scheidungskosten
Für ein gerichtliches Scheidungsverfahren fallen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an, deren Höhe sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner richtet. Die Kosten für einen Rechtsanwalt betragen dabei mindestens 568,08 €, die insgesamt anfallenden Gerichtskosten mindestens 178,00 €.
Beachten Sie auch mein Merkblatt zu den Scheidungskosten.
Erbrechtliche Beratung
Bei der vorsorglichen erbrechtlichen Beratung berechne ich in der Regel einen Stundensatz in Höhe von 160,00 €. In diesem Betrag sind Materialkkosten und die Kosten meiner Mitarbeiterinnen enthalten. Üblicherweise kostet die Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Tesamentes etwa 200,00 € bis 500,00€.
Rechtschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Familienrecht und im Erbrecht in der Regel mindestens die Kosten einer ersten Beratung, jedoch nicht für eine vorsorgliche Beratung etwa bei der Beratung über eine Testamentserrichtung.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Wenn Sie die Kosten der anwaltlichen Beratung nicht selbst tragen können, weil Sie Sozialhilfe beziehen oder ein vergleichbar niedriges Einkommen, können sie Beratungshilfe und für eine spätere gerichtlich Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines reduzieren sich die Beratungskosten für Sie auf 10,00 €.
(Die Kosten der Erstberatung gelten nur bei Barzahlung. Alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer.)
(Die Kosten der Erstberatung gelten nur bei Barzahlung. Alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer.)