Beratung und Vertretung in Erbangelegenheiten


Im Erbfall unterstütze ich bei der Vorbereitung eines Erbscheinsantrags, bei der Auseinandersetzung einer Erben-gemeinschaft und bei der Geltendmachung von Pflichtteils-ansprüchen. Dazu gehört nicht nur die Interessenvertretung gegenüber dem Erben oder Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die Aus- inandersetzung mit Banken, Ämtern oder der Finanz-verwaltung.


Ein weitere Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Erbrecht ist die Beratung und Vertretung von Geschiedenen und Angehörigen von "Patchwork"-Familien. Denn vielen Menschen ist es ein Anliegen, zu verhindern, dass der geschiedene Ehepartner im Erbfall profitiert. Und wenn Kinder aus einer ersten Ehe neben der Ehefrau oder weiteren Kindern zu berücksichtigen sind, können auch durch ein "Berliner Testament" erhebliche rechtliche oder steuerliche Nachteile entstehen.